Zusammenfassung: In der vorliegenden Anfragebeantwortung hatte sich das BMF mit Fragen betreffend die Vergleichbarkeit eines luxemburgischen Pensionsfonds mit einem inländischen Pensionsinvestmentfonds zu befassen. (Der luxemburgische Pensionsfonds hatte einen Antrag auf Rückerstattung der von den Portfoliodividenden einbehaltenen österreichischen Kapitalertragsteuer nach § 41 InvFG beim FA Bruck-Eisenstadt-Oberwart gestellt).