Zusammenfassung: In der vorliegenden Anfragebeantwortung hatte sich das BMF mit Fragen zu befassen betreffend die steuerliche Anerkennung eines zwischen einer Muttergesellschaft (Schweizer Holdinggesellschaft) und ihrer österreichischen Tochtergesellschaft beabsichtigten General License Agreements, das der Tochtergesellschaft das Recht auf Nutzung der Konzernmarke gegen Zahlung von Lizenzgebühren einräumen soll. Zu klären war dabei ua, ob ein Anspruch auf Quellensteuerentlastung für die Lizenzgebühren, die in die Schweiz gezahlt werden, besteht.