Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Fragen betreffend ein Steuerpflichtiger, der Vermietungseinkünfte aus einer Liegenschaft in den USA erzielt, die dort der Besteuerung unterworfen sind. Zu klären war, inwieweit eine Anrechnung der US-Bundeseinkommensteuer auf die inländische Einkommensteuer zu erfolgen hat und inwieweit lokale Einkommensteuern anrechenbar sind. Zu klären war ebenso, ob eine Anrechnung auch dann verpflichtend zu erfolgen hat, wenn erst nach erfolgter Selbstanzeige des Steuerpflichtigen diese Mieteinkünfte der Besteuerung im Inland unterworfen werden. Hat die Tatsache, dass die Einkünftezurechnung in Österreich und den USA unterschiedlich ist, Einfluss auf die Anrechnungsverpflichtung?