Zusammenfassung: Das BMF hatte sich mit der Frage zu befassen, ob für Gewinnausschüttungen einer Hongkong-Gesellschaft ein Methodenwechsel gem § 10 Abs 4 KStG den Wegfall der internationalen Schachtelbefreiung zur Folge hat.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4 KStG