Zusammenfassung: In gegenständlicher Anfrage an das BMF hatte sich das Finanzministerium ua mit der Frage zu befassen, ob durch das Mitwirken einer österreichischen Planungs-Kapitalgesellschaft an der Errichtung von Geschäftsgebäuden im Ausland eine ausländische Baubetriebsstätte begründet wird. Ist ein ausländischer Besteuerungsnachweis Indiz für eine ausländische Betriebsstätte? Das BMF äußerte sich in diesem Zusammenhang dahingehend, inwieweit die Bauplanung und -überwachung seitens der inländischen Planungs-GmbH als ein Mitwirken an der Bauausführung im Ausland zu werten ist und welche Voraussetzungen für eine Betriebsstättenbegründung im Ausland gegeben sein müssen. Das BMF äußerte sich in diesem Zusammenhang auch zu Fragen betreffend der Beginn und das Ende des Fristenlaufs.