Zusammenfassung: In einer an das BMF gerichteten Anfrage hatte sich das Finanzministerium mit Fragen zu befassen betreffend der Toleranzzeitraum für die Ausstellung der Ansässigkeitsbestätigung des DBA-Partnerstaates, die im Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 enthalten sein muss und Voraussetzung ist für eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung.
Rechtsgrundlagen: DBA-Entlastungsverordnung, BGBl III Nr 92/2005