Zusammenfassung: In gegenständlicher Anfrage an das BMF hatte sich das Finanzministerium ua mit der Frage zu befassen, inwieweit eine inländischen Betriebsstätte begründet werden kann durch das Tätigwerden von Dienstnehmern einer britischen Gesellschaft in Räumlichkeiten eines österreichischen Unternehmens. Seitens der britischen Gesellschaft werden über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren im Zuge der Implementierung von Software Beratungsleistungen für das österreichische Unternehmen erbracht. Sind die vom britischen Unternehmen erbrachten Beratungsleistungen in Österreich beschränkt steuerpflichtig?