Zusammenfassung: In gegenständlicher Anfrage an das BMF hatte sich das Finanzministerium ua mit der Frage zu befassen, ob ein besteuerungsfähiger Wegzugstatbestand vorliegt, wenn ein Einzelunternehmer gegen Einräumung von Substanzgenussrechten seinen Betrieb in eine neu errichtete Kapitalgesellschaft einbringt, wobei die Substanzgenussrechte mit negativen Anschaffungskosten behaftet sind, und von Österreich in die Schweiz zieht.