Zusammenfassung: In gegenständlicher Anfrage an das BMF hatte sich das Finanzministerium mit Steuerfragen iZm einer kroatischen Gesellschaft (k.d.) zu befassen, die nach kroatischem Recht als Kapitalgesellschaft, nach österreichischem Recht als vermögensverwaltende Hybrid-Personengesellschaft anzusehen ist und einer anderen Gesellschaft in Kroatien einen verzinslichen Kredit gewährt. Zu klären war, ob der den österreichischen Gesellschaftern der k.d. unmittelbar zugerechnete Zinsenzufluss in Österreich der Besteuerung unterliegt oder aber von dieser freizustellen ist.