Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge des deutschen Liquidators einer österreichischen Kapitalgesellschaft Stellung und bejaht im Fall der Fortführung der Liquidationstätigkeit im sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Anwendbarkeit des Art 16 Abs 2 DBA-Deutschland.
Rechtsgrundlagen: Art 16 Abs 2 DBA-Deutschland; Art 7 DBA-Deutschland; Art 14 DBA-Deutschland