Zusammenfassung: Das BMF qualifiziert die Einnahmen, die eine AG aus Liechtenstein beim Erwerb inländischer Grundstücke erzielt, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nimmt zur Besteuerung der gewerblichen Einkünfte Stellung. Weiters bejaht das BMF das Verlustvortragsrecht und die Zulässigkeit eines Afa-Ansatzes und behandelt die Frage der Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen bei einer back-to-back-Finanzierung.