Zusammenfassung: Der Autor kommentiert eine Entscheidung des UFS, in der dieser darlegte, dass der Vorbehalt der Steuerbegünstigungen für die Vergütung für Verbesserungsvorschlägen für in Österreich ansässige Arbeitnehmer eine Schlechterbehandlung von Grenzgängern bewirkt, die mit der gebotenen Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht in Einklang zu bringen ist.
Rechtsgrundlagen: § 67 EStG; § 47 Abs 1 EStG; Art 14 EG; § 67 EStG