Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Vergleichbarkeit einer chinesischen Foreign-Invested Commercial Enterprise mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft und zur Besteuerung der an eine österreichische Konzerngesellschaft ausgeschütteten Gewinne Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 KStG; Art 24 Abs 2 lit a DBA-China