Zusammenfassung: Das BMF prüft, wie Entgeltleistungen, die eine österreichische GmbH für die Übertragung der Ausstrahlungsrechte für eine Sportveranstaltung von einer deutschen Fernsehgesellschaft bekommt, im Anwendungsbereich des DBA-Deutschlands einzuordnen sind.
Rechtsgrundlagen: Art 7 Abs 8 DBA-Deutschland; Art 17 DBA-Deutschland