Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Zurechnung der Fiktivgewinnausschüttung infolge der verschmelzenden Umwandlung einer österreichischen GmbH auf eine deutsche GmbH & CoKG Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 UmgrStG; § 2 Abs 1 UmwG; § 9 Abs 6 UmgrStG; Art 10 DBA-Deutschland