Zusammenfassung: Das BMF nimmt zum Bestand "eigener Betriebsräumlichkeiten" und "eigener Arbeitnehmer" einer ausländischen gemeinnützigen juristischen Person Stellung.
Rechtsgrundlagen: DBA-EVO
Stichworte: BMF, 27.04.2006, EAS 2727
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zum Bestand "eigener Betriebsräumlichkeiten" und "eigener Arbeitnehmer" einer ausländischen gemeinnützigen juristischen Person Stellung.
Rechtsgrundlagen: DBA-EVO
Stichworte: BMF, 27.04.2006, EAS 2727