Zusammenfassung: Die Ausgaben für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der britischen gesetzlichen Sozialversicherung können zur Gänze als steuerlich als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 2 EStG; § 18 Abs 2 EStG; Art 18 DBA-GB