Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Überschüsse, die bei der Liquidation der österreichischen Tochtergesellschaft einer französischen Muttergesellschaft entstehen, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 13 DBA-Frankreich; § 98 Z 8 EStG
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Überschüsse, die bei der Liquidation der österreichischen Tochtergesellschaft einer französischen Muttergesellschaft entstehen, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 13 DBA-Frankreich; § 98 Z 8 EStG