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Büro zur Akquirierung von Werbern für Fundraising

SteuerrechtBMFSWI 2001, 148 - 149 Heft 4 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob eine deutsche Fundraising-GmbH durch die Anmietung eines Büros in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet.

Rechtsgrundlagen: § 29 BAO; Art 4 DBA Deutschland 1954

Stichworte: BMF, 05.02.2001, EAS 1787

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