Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob Zinsennachforderungen, die anlässlich einer Betriebsprüfung bei der deutschen Konzernmutter infolge der Gewährung eines ein Jahr übersteigenden Zahlungsziels gegenüber der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft veranlasst werden, bei der österreichischen Gesellschaft als Betriebsausgaben geltend gemacht werden dürfen.