Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass Zinsen, die aus der Abzinsung des Kaufentgelts im Rahmen des Verkaufs eines österreichischen land-und forstwirtschaftlichen Betriebes durch eine Schweizer Genossenschaft resultieren und in den Kaufpreis einfließein, als nachträgliche betriebliche Einkünfte zu qualifizieren sind, die in Österreich beschränkt steuerpflichtig sind.