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Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt

SteuerrechtBMFSWI 2001, 149 Heft 4 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: Das BMF beschreibt den Kompetenzbereich des Finanzamts Eisenstadt Stellung und nimmt zur Auslegung der Zuständigkeitseinschränkung in § 13a AVOG Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 13a AVOG

Stichworte: BMF, 05.02.2001, EAS 1782

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