§ 99 Abs 1 Z 5 EStG
Der VwGH erörtert neben einer Umschreibung der vertraglichen Gestaltung die abgabenrechtlich relevanten Elemente der Gestellung von Arbeitskräften und beschreibt, unter welchen Voraussetzungen die Einnahmen aus der Personalgestellung der Abzugsbesteuerung unterliegen.