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Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau

SteuerrechtBMFSWI 2001, 2 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge eines russischen Dienstnehmers in einem unternehmerischen Hilfsstützpunkt einer österreichischen GmbH in Moskau Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 11 DBA-UdSSR; § 41 FLAG

Stichworte: BMF, 17.10.2000, EAS 1738

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