Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der nicht ausgeschütteten Gewinne einer Kapitalgesellschaft in Hongkong nach dem Zuzug des Gesellschafters nach Österreich Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 KStG
Stichworte: BMF, 03.11.2000, EAS 1753
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der nicht ausgeschütteten Gewinne einer Kapitalgesellschaft in Hongkong nach dem Zuzug des Gesellschafters nach Österreich Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 KStG
Stichworte: BMF, 03.11.2000, EAS 1753