Art 4 Abs 5 6. MWSt-RL; Art 4 Abs 5 UAbs 3 6. MWSt-RL
Der Eugh konkretisiert, dass die Erlöse, die eine öffentlich-rechtliche Körperschaft aus der Einhebung von Parkgebühren lukriert, nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.
EuGH, 14.12.2000, Rs C-446/98 , Fazenda Publica