Zusammenfassung: Verluste, die ein unbeschränkt Steuerpflichtiger im Zuge seiner Beteiligung an einer gewerblichen GmbH & Co KG in Deutschland erleidet, sind in Österreich im Wege des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
Stichworte: BMF, 31.07.2000, EAS 1702