Zusammenfassung: Die Europäische Kommission vertritt die Ansicht, dass die ausschließliche Einräumung der im spanischen Körperschaftsteuerrecht vorgesehenen Abschreibungsmöglichkeit an inländische Anteilseigner mit der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit nicht in Einklang steht.
Rechtsgrundlagen: Art 43 EG; Art 56 EG