§ 48 BAO; Art 7 OECD-MA
Der VwGH nimmt zur gesetzmäßigen behördlichen Ermessensübung bei der Beurteilung des Antrags auf Befreiung der Barzuwendung einer Schweizer Stifterin an die österreichische Privatstiftung von der österreichischen Schenkungssteuerpflicht Stellung.