Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit einer Stellungnahme des BMF zur Verjährung des KESt-Rückzahlungsanspruchs auseinander. Aufbauend auf einer Darstellung des Geltungsbereichs von § 240 Abs 3 BAO nimmt er zur Anwendbarkeit innerstaatlicher Verjährungsfristen Stellung, vertritt aber die Auffassung, dass Art 25 abs 2 Satz 2 OECD-MA nicht die Unanwendbarkeit innerstaatlicher Fristen zur Folge hat, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen keine entsprechende Regelung aufweist.