Zusammenfassung: Der Autor informiert über eine Änderung des § 103 Abs 1 EStG in der Weise, dass die darin normierte steuerliche Zuzugsbegünstigung nunmehr auch Personen offen steht, die durch ihren Zuzug nach Österreich der Kunstförderung dienen. Lang beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen dieser Bestimmung, wobei er die Tatbestandselemente des "Zuzugs", der "Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kunst" sowie des "öffentlichen Interesses" näher definiert und auf das Erfordernis einer bescheidmäßigen Entscheidungen durch den BMF hinweist. Erwägungen zur Reichweite der Begünstigung runden den Beitrag schließlich ab.