Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Anstellung freiberuflicher Beschäftigter in Österreich durch ein deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen als Begründung einer Vertreterbetriebsstätte qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 98 Z 3 EStG; Art 5 Abs 5 OECD-MA