Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Voraussetzungen für die Beantragung der Rückvergütung der Schweizer Quellensteuer für schweizerische Kapitaleinnahmen, betont aber die vorrangige Inanspruchnahme von Anrechnungsmöglichkeiten im Rahmen von Veranlagungen. Weiters konkretisiert das BMF die Entscheidungskompetenz bei gewünschter bescheidmäßige Erledigung.