Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Rechtsfolgen im österreichischen Kapitalertragsteuerrecht infolge der Anhebung des Gesellschaftskapitals einer deutschen KG aus Gesellschaftsmitteln einer österreichischen GmbH und einer nachfolgenden Senkung des Gesellschaftskapitals innerhalb der Sperrfrist des § 32 Z 3 EStG.