§ 81 Abs 2 EStG; § 29 BAO
Das BMF erläutert, dass auch die in Österreich gelegene Wohnung eines Arbeitnehmers eine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens darstellen kann, die die Körperschaftsteuer-, Lohnabzugs- und Kommunalsteuerpflicht begründet. Die Formulierung "eine vom Arbeitgeber unterhaltene" Einrichtung setzt somit das Eigentums- oder Mietrecht des Arbeitgebers an der Einrichtung nicht voraus.