§ 48 BAO
Die Einräumung einer Entlastungsmöglichkeit nach § 48 liegt zwar im Ermessen der Behörde, ein grundsätzliches Verbot für die rückwirkende Befreiung von Reiseleistungen eines ausländischen Reiseveranstalters von der österreichischen Umsatzsteuerpflicht besteht aber nicht.