Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob kulturelle Veranstaltungen eines ausländischen Kulturinstituts in Österreich vom Geltungsbereich der Wiener Diplomatenkonvention umfasst sind und nimmt zur Umsatzsteuerpflicht sowie zur Einkommensteuerpflicht bezüglich der Künstlergagen Stellung.
Rechtsgrundlagen: Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr. 66/1966; § 99 Abs 1 Z 1 EStG