Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers, der als Grenzgänger von seinem Wohnsitz in Österreich zu seiner Arbeitsstelle in Deutschland auspendelt, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 8 Abs 1 DBA Österreich-Deutschland; Art 9 Abs 3 DBA Österreich-Deutschland; Art 3 Abs 2 OECD-MA