Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Übernahme von Planungs- und Kontrolltätigkeiten bei einem Anlagenbau in Österreich durch ein Schweizer Bauunternehmen als Begründung einer inländischen Betriebstätte qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 2 lit g DBA-Schweiz; Art 25 Abs 1 DBA Schweiz