§ 15 Abs 2 EStG, § 4 SachbezugsVO
Kommen Außendienstmitarbeiter, die ihre beruflichen Fahrten grundsätzlich von der Wohnung aus beginnen, regelmäßig mindestens einmal wöchentlich
- zu Besprechungen in allen Abteilungen des Betriebes,
§ 15 Abs 2 EStG, § 4 SachbezugsVO
Kommen Außendienstmitarbeiter, die ihre beruflichen Fahrten grundsätzlich von der Wohnung aus beginnen, regelmäßig mindestens einmal wöchentlich
- zu Besprechungen in allen Abteilungen des Betriebes,
