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Bürgerliche Arbeitskleidung - nicht stets Sachbezug

EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/193StInfo 2006, 279 Heft 18 v. 24.10.2006

§ 15 Abs 2 EStG

Wenn ein im Lebensmitteleinzelhandel tätiger Arbeitgeber seinem Verkaufspersonal - ua aus hygienischen Gründen und zur Verbesserung des Erscheinungsbilds des Unternehmens - einheitliche bürgerliche Kleidung zur Verfügung stellt, kann das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers im Vordergrund stehen und ein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers zu verneinen sein.

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