vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorweggenommene Werbungskosten durch Arbeitszimmer

EinkommensteuerStInfo 2006/139StInfo 2006, 199 Heft 13 v. 1.8.2006

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, in dem sich ein Steuerpflichtiger auf eine künftige Tätigkeit vorbereitet, sind nur dann abzugsfähig, wenn der Werbungskostenabzug auch in Zusammenhang mit der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!