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Keine Lohnsteuerbegünstigung für Abfertigung bei fortgesetztem Dienstverhältnis

EinkommensteuerStInfo 2006/140StInfo 2006, 200 Heft 13 v. 1.8.2006

§ 67 Abs 3 EStG

Wird ein Dienstverhältnis unter Zahlung einer Abfertigung aufgelöst und nur wenige Tage später wie geplant wieder fortgesetzt, so liegt keine Auflösung iSd § 67 Abs 3 EStG vor, wenn das Gesamtgehalt davor und danach nahezu ident und keine erhebliche Herabstufung in der Position des Dienstnehmers erfolgt ist.

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