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Abgabennachforderung wegen Beitragsrückvergütung

EinkommensteuerStInfo 2006/138StInfo 2006, 197 Heft 13 v. 1.8.2006

§ 18 Abs 1 Z 2 EStG, § 295a BAO

Erhält ein Steuerpflichtiger in Vorjahren als Sonderausgaben abgesetzte Beiträge zu einer freiwilligen Weiterversicherung zurück (hier: wegen rückwirkender Einbeziehung in eine Pflichtversicherung), kann die Abgabenbehörde die Einkommensteuerbescheide der Jahre, in denen die Zahlungen der Weiterversicherungsbeiträge erfolgten, gemäß § 295a BAO abändern, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten ist.

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