§ 2 Abs 3 EStG, § 18 Abs 1 Z 2 EStG und § 18 Abs 3 Z 2 EStG
Auf eine liebhabereihaft betriebene freiberufliche Tätigkeit zurückzuführende Pflichtbeiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen führen zu voll absetzbaren Sonderausgaben.

