§ 3 Abs 1 Z 10 lit a EStG
Die Einschränkung der Steuerfreiheit für Auslandsmontage auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe in § 3 Abs 1 Z 10 EStG verstößt gegen den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art 39 EG. Der auf die begünstigte Montagetätigkeit außerhalb Deutschlands entfallende Gehaltsteil eines (bei einem deutschen Unternehmen beschäftigten) Service-technikers mit Wohnsitz in Österreich ist somit steuerfrei zu belassen.

