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Besteuerung von „restricted stocks“

EINKOMMENSTEUERStInfo 2005/211 Heft 21 v. 8.12.2005

§ 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 07.11.2005

Internationale Unternehmen praktizieren das Modell „restricted stock“ als Mitarbeiterbeteiligung.

Ein Dienstnehmer eines internationalen Konzerns erhält im Zeitpunkt X („grant date“) eine bestimmte Anzahl von Aktien ohne Kosten zugesprochen. Ab dem „grant date“ hat der Dienstnehmer Stimmrechte und Dividendenbezugsrechte, darf die Aktien aber nicht verkaufen. Ab dem „vesting date“ (maximal 4 Jahre nach grant date) kann der Dienstnehmer uneingeschränkt über die Aktien verfügen. Scheidet der Dienstnehmer vor dem „vesting date“ aus, verliert er alle Rechte.

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