§ 6 EStG, Rz 2362 EStR 2000, Rz 2369 EStR 2000, Rz 2377 EStR 2000
ESt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 19.10.2005
Sachverhalt:
Bei Außenprüfungen taucht immer wieder das Problem auf, dass bei unverzinslichen Kundenforderungen unter Bezugnahme auf Rz 2377 EStR 2000 eine Abzinsung von 1 % pro Monat (somit 12 % pa) bis zur Fälligkeit in Anspruch genommen wird. Betrachtet man das allgemeine Zinsniveau vor allem der Jahre ab 2000, handelt es sich dabei um eine viel zu großzügige Abzinsung.

