§ 10 Abs 2 KStG, § 22 BAO
Die Zwischenschaltung von Briefkastengesellschaften in einem EU-Niedrigsteuerland (Steueroase) zur Durchführung von „Österreich-Veranlagungen“ zwecks Umgehung österreichischer Abgaben mittels des Schachtelprivilegs kann auch im Geltungsbereich gemeinschaftsrechtlicher Normen (Grundfreiheiten, Mutter-Tochter-Richtlinie) als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.

