§ 20 Abs 2 und Abs 3 dAStG
Die nach dem deutschen Außensteuergesetz vorgesehene Nachversteuerung von Einkünften aus bestimmten ausländischen Betriebsstätten (hier: steuersparendes „Coordination Center“ in Belgien) verstößt möglicherweise gegen die im EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit.
FG Münster 05.07.2005 , 15 K 1114/99 F, EW

